Ausbildungsklassen 
B, BE, B197

Alles rund ums Auto

Ausbildungsklasse B 

  • Kraftfahrzeuge bis 3500 Kilogramm zulässige Gesamtmasse (zGM) mit Anhänger bis 750 Kg zGM
  • Bei Anhänger über 750 kg zGM darf Gesamtmasse (Fahrzeug + Anhänger) 3500 Kg nicht überschreiten
  • Mindestalter 18 Jahre, Begleitendes Fahren ab 17 möglich (BF17)

 

Ausbildungsklasse BE

  • Anhänger bis 3500 Kg zGM
  • Max 7000 Kg zGM (Fahrzeug 3500kg + Anhänger 3500kg)
  • Mindestalter 18, Begleitendes Fahren ab 17 möglich (BF17)

 

Ausbildungsklasse B197

  • Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe
  • Keine Einschränkung im Führerschein (Schaltgetriebe kann im In- und Ausland uneingeschränkt gefahren werden)
  • Praktische Prüfung kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden
  • Testfahrt zur Schaltkompetenz über 15 Minuten nach mind. Zehn Fahrstunden auf einem Schaltwagen mit einem Fahrlehrer
  • Mindestalter 18, Begleitendes Fahren ab 17 möglich (BF17)

    Ausbildungsklassen
AM, A1, A2, A, B196

Alles rund ums Motorrad

Ausbildungsklasse AM

Zweirädrige

  • Kraftfahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW 
  • Verbrennungsmotor mit Hubraum von nicht mehr als 50 cm³

 

Dreirädrige Kleinkrafträder 

  • Nicht mehr als 2 Sitzplätze
  • Kraftfahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW 
  • Maximale Leermasse von 270 kg
  • Fremdzündungsmotor mit Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder Selbstzündungsmotor mit Hubraum von nicht mehr als 500 cm³

 

Leichte vierrädrige Straßen-Quads

  • Nicht mehr als 2 Sitzplätze
  • Kraftfahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Nutzleistung von nicht mehr als 6 KW 
  • Maximale Leermasse von 425 kg
  • Fremdzündungsmotor mit Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder Selbstzündungsmotor mit Hubraum von nicht mehr als 500 cm³
  • Mindestalter 15 Jahre

 

Ausbildungsklasse A1

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ 
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
  • Leistung/Leergewicht-Verhältnis darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
  • Mindestalter 16 Jahre

 

Ausbildungsklasse A2

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW Leistung
  • Leistung/Leergewicht-Verhältnis darf 0,2 kW/kg nicht übersteigen, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
  • Mindestalter 18 Jahre

 

Ausbildungsklasse A

  • Alle Krafträder (auch mit Beiwagen) und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Mindestalter 21 Jahre

 

Schlüsselzahl B196

  • Ergänzung zur Führerscheinklasse B 
  • Krafträder bis 125 cm³
  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten - keine Prüfung notwendig 
  • Vorbesitz der PKW-Klasse B von mind. 5 Jahren
  • Mindestalter 25 Jahre

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