
Ausbildungsklassen
B, BE, B197
Alles rund ums Auto
Ausbildungsklasse B
- Kraftfahrzeuge bis 3500 Kilogramm zulässige Gesamtmasse (zGM) mit Anhänger bis 750 Kg zGM
- Bei Anhänger über 750 kg zGM darf Gesamtmasse (Fahrzeug + Anhänger) 3500 Kg nicht überschreiten
- Mindestalter 18 Jahre, Begleitendes Fahren ab 17 möglich (BF17)
Ausbildungsklasse BE
- Anhänger bis 3500 Kg zGM
- Max 7000 Kg zGM (Fahrzeug 3500kg + Anhänger 3500kg)
- Mindestalter 18, Begleitendes Fahren ab 17 möglich (BF17)
Ausbildungsklasse B197
- Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe
- Keine Einschränkung im Führerschein (Schaltgetriebe kann im In- und Ausland uneingeschränkt gefahren werden)
- Praktische Prüfung kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden
- Testfahrt zur Schaltkompetenz über 15 Minuten nach mind. Zehn Fahrstunden auf einem Schaltwagen mit einem Fahrlehrer
- Mindestalter 18, Begleitendes Fahren ab 17 möglich (BF17)

Ausbildungsklassen
AM, A1, A2, A, B196
Alles rund ums Motorrad
Ausbildungsklasse AM
Zweirädrige
- Kraftfahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW
- Verbrennungsmotor mit Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
Dreirädrige Kleinkrafträder
- Nicht mehr als 2 Sitzplätze
- Kraftfahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW
- Maximale Leermasse von 270 kg
- Fremdzündungsmotor mit Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder Selbstzündungsmotor mit Hubraum von nicht mehr als 500 cm³
Leichte vierrädrige Straßen-Quads
- Nicht mehr als 2 Sitzplätze
- Kraftfahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Nutzleistung von nicht mehr als 6 KW
- Maximale Leermasse von 425 kg
- Fremdzündungsmotor mit Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder Selbstzündungsmotor mit Hubraum von nicht mehr als 500 cm³
- Mindestalter 15 Jahre
Ausbildungsklasse A1
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
- Leistung/Leergewicht-Verhältnis darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen
- dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
- Mindestalter 16 Jahre
Ausbildungsklasse A2
- Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW Leistung
- Leistung/Leergewicht-Verhältnis darf 0,2 kW/kg nicht übersteigen, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
- Mindestalter 18 Jahre
Ausbildungsklasse A
- Alle Krafträder (auch mit Beiwagen) und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Mindestalter 21 Jahre
Schlüsselzahl B196
- Ergänzung zur Führerscheinklasse B
- Krafträder bis 125 cm³
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten - keine Prüfung notwendig
- Vorbesitz der PKW-Klasse B von mind. 5 Jahren
- Mindestalter 25 Jahre